Geschäftsadresse
Für Post, Impressum und Rechnungen.
59 €netto / Monat
monatlich kündbar
- Adresse in 6844 Altach
- Firmenname am Briefkasten
- Post angenommen und als PDF gescannt
- Zur Abholung bereit
- Bis zu 5 Originalbriefe im Monat weitergeleitet
Eine Zustelladresse ist die Adresse, an der Post für Ihre Firma ankommt und angenommen wird. Die Heinzle Immobilien GmbH in Altach, Vorarlberg, bietet sie für 59 € netto im Monat, 49 € netto bei Jahreszahlung. Wir nehmen die Post an, Sie bekommen einen Scan per E-Mail. Monatlich kündbar.
Zustelladresse, Postadresse der Firma, Firmenanschrift, Korrespondenzadresse: mehrere Wörter für fast dasselbe. Hier steht, wofür Sie die Adresse brauchen und was sie leistet.
Stand: Oktober 2026

Alle Preise netto, zzgl. 20 % USt. Keine Einrichtungsgebühr.
Für Post, Impressum und Rechnungen.
59 €netto / Monat
monatlich kündbar
Monatliche Zahlung: kündbar zum Monatsende. Jährliche Zahlung: Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende des Vertragsjahres. Originalbriefe: bis zu 5 Weiterleitungen im Monat frei innerhalb Österreichs. Darüber und ins Ausland Porto plus 2 € je Brief.
Die Adresse, an der Post für Ihre Firma ankommt und von jemandem angenommen wird. Die Zustelladresse in Altach kostet 59 € netto im Monat oder 49 € netto im Monat bei Jahreszahlung. Die Heinzle Immobilien GmbH nimmt die Post an, scannt sie ein und schickt sie per E-Mail. Monatlich kündbar.
Für Geschäftspost, Rechnungen und Impressum ja, viele Unternehmen nutzen dafür eine eigene Adresse. Bei Behörden und Eintragungen können eigene Regeln gelten. Prüfen Sie Ihren Fall vorab mit Ihrer Steuerberatung oder dem Gründerservice der WKO.
Eine Adresse, an der behördliche und gerichtliche Post zugestellt und auch entgegengenommen werden kann. Entscheidend ist nicht das Schild an der Tür, sondern dass die Post tatsächlich ankommt und jemand sie annimmt. Ein Postfach genügt dafür nicht. In Altach ist es ein Haus mit Empfang: Ihre Post wird von Menschen entgegengenommen, und Sie holen sie ab oder wir scannen sie ein. Wie eng die zuständige Behörde das in Ihrem Fall auslegt, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Steuerberatung.